GNU GPL Grundlagen

aw029
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GNU GPL Grundlagen

Beitrag von aw029 » Fr 18. Nov 2005, 10:38

Hallo,

im Rahmen meiner Diplomarbeit evaluiere ich OS CM-Systeme. In diesem Zusammenhang muss ich natürlich auch auf die rechtlichen Aspekte eingehen. Durch Recherche hier und im Web bin ich schon auf einige Antworten gestoßen. Aber so richtig verstanden hab ich es noch nicht.

Module müssen nicht unter GPL veröffentlicht werden. Warum ? Welche rechtliche Grundlage gestattet das ? Wenn die Entwicklung eine Dienstleistung darstellt, wem "gehört" dann das Modul ? Darf ich das Modul dann auch ohne Absprache in anderer Projekten wiederverwenden ?

Erweiterungen von Contendio müssten doch allerdings veröffentlicht werden. Stimmt das ? Sprich ich entwickle einen Shop für Contenido. Da das nicht in ein Modul passt, muss ich das Backend erweitern und deshalb ja auch Contenido verändern. Muss dann der Shop unter GPL stehen ? Oder nur die Änderungen an Contenido ?

In der GPL gibt es einen Haftungsausschluss. Nach meinen Recherchen ist ein Haftungsausschluss nach deutschem Recht aber unzulässig. Szenario: Eine Agentur implementiert Contenido für einen Kunden. Nur mal angenommen: :oops: Contenido hat ein Security-bug und die Website des Kunden nimmt Schaden. (Wird gelöscht, überschrieben, what ever). Wer kann im Ernstfall nun für dieses Schaden haftbar gemacht werden ? Niemand ? Die Agentur ? 4FB ?

Einige hier im Forum verdienen mit Contenido ihr Brot. Also habt ihr euch mit diesen Fragen bestimmt auch beschäftigen müssen bevor ihr logelegt habt. Könnt ihr mir Tipps zu den obigen Fragen geben ?

Extrem hilfreich wäre auch Verweise, da in der Diplomarbeit immer nur Hardfacts zählen.

Gruß
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timo
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Re: GNU GPL Grundlagen

Beitrag von timo » Fr 18. Nov 2005, 10:48

aw029 hat geschrieben:Module müssen nicht unter GPL veröffentlicht werden. Warum ? Welche rechtliche Grundlage gestattet das ? Wenn die Entwicklung eine Dienstleistung darstellt, wem "gehört" dann das Modul ? Darf ich das Modul dann auch ohne Absprache in anderer Projekten wiederverwenden ?
Die GPL umfasst den Kern von Contenido. Module gehören da nicht dazu, da sie nicht IN, sondern MIT Contenido verwendet wären. Genauso wie du bei einem OpenSource-Grafikprogramm nicht jede Grafik veröffentlichen mußt, oder bei einem Webserver nicht die ausgelieferten Inhalte.
Erweiterungen von Contendio müssten doch allerdings veröffentlicht werden. Stimmt das ? Sprich ich entwickle einen Shop für Contenido. Da das nicht in ein Modul passt, muss ich das Backend erweitern und deshalb ja auch Contenido verändern. Muss dann der Shop unter GPL stehen ? Oder nur die Änderungen an Contenido ?
Auch hier gilt wieder: Wenn du etwas am Contenido-Code änderst, dann ja. Verwendest du die Schnittstellen von Contenido, dann nein.
In der GPL gibt es einen Haftungsausschluss. Nach meinen Recherchen ist ein Haftungsausschluss nach deutschem Recht aber unzulässig. Szenario: Eine Agentur implementiert Contenido für einen Kunden. Nur mal angenommen: :oops: Contenido hat ein Security-bug und die Website des Kunden nimmt Schaden. (Wird gelöscht, überschrieben, what ever). Wer kann im Ernstfall nun für dieses Schaden haftbar gemacht werden ? Niemand ? Die Agentur ? 4FB ?
Die Rechtslage ist leider international auch nicht eindeutig. Die GPL bezieht sich auf Amerikanisches Recht. Aber selbst wenn ein Haftungsausschluß in Deutschland nicht möglich ist (wobei ich eher glaube, daß ein Haftungsausschluß nur bei Kaufverträgen möglich ist, was ja bei Contenido nicht der Fall ist, ich kann mich aber täuschen), müsste der Kläger beweisen, daß wirklich Contenido die Ursache ist und nicht z.b. der Webserver oder sonstiges.

Wenn ich dir ein Bonbon schenke, und du dich daran verschluckst und stirbst, bin ich dafür haftbar? Vermutlich nur, wenn ich grob fahrlässig gehandelt habe...Aber das würde dann wohl vom Gericht je nach Sachlage beurteilt werden...

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Re: GNU GPL Grundlagen

Beitrag von Dodger77 » Fr 18. Nov 2005, 11:10

aw029 hat geschrieben:Wenn die Entwicklung eine Dienstleistung darstellt, wem "gehört" dann das Modul ?
Ich denke, das kommt einfach auf die Ausgestaltung des Vertrags an und unter welcher Lizenz das Modul steht.
Im Falle der GNU GPL muss dem Kunden bzw. Käufer natürlich auch der Quelltext des Moduls (oder auch der Erweiterung) zur Verfügung gestellt werden. Dies ist natürlich schon durch das Konzept der Module in Contenido abgedeckt (bei Erweiterung wäre natürlich auch eine Verschlüsselung der Quelltexte möglich). Dann darf der Kunde das Modul natürlich auch weiterverbreiten unter den Regeln der GPL.

emergence
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Re: GNU GPL Grundlagen

Beitrag von emergence » Fr 18. Nov 2005, 11:24

timo hat geschrieben:Auch hier gilt wieder: Wenn du etwas am Contenido-Code änderst, dann ja.
is ja auch der grund warum ich so viel patches poste ;-)
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Beitrag von HerrB » Fr 18. Nov 2005, 11:37

Ja, aber nur, wenn das Modul unter der GNU GPL vertrieben wird.

Ein im Forum gepostetes Modul unterliegt z.B. nur dem Urheberrecht des Autors. Ein Verkauf des Codes durch andere oder auch schon das Posten des Modul-Codes durch einen anderen auf dessen Webseite ist - im engeren Sinne - nur mit Zustimmung des Autors zulässig.

Gegen eine Verwendung eines Moduls aus dem Forum spricht aber IMHO nichts, da der Poster mit dem zur Verfügung stellen des Moduls im öffentlichen Forum ohne Hinweis auf eine ggf. gewünschte Einschränkung einer Verwendung implizit die Zustimmung gibt.

Gruß
HerrB
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Beitrag von aw029 » Fr 18. Nov 2005, 12:12

Erstmal herzlichen Dank für die fundierten Antworten.

Um das nochmal zusammen zufassen:

-Im Sinne von "free speech, not free beer" kann eine Kopiergebühr / Bereitstellungsgebühr erhoben werden.
-Für die Implementierung (Umsetzung der Layouts, evlt. Anpassung von Modulen die unter der GPL stehen) kann eine Gebühr erhoben werden
-Neu Entwickelte Module stehen im Sinne der GPL nicht im Zusammenhang mit Contenido und unterliegen daher nicht dem Zwang selbst unter der GPL veröffentlicht zu werden. Die Uhrheber- und somit die Verwertungsrechte liegen beim Autor selbst

-Änderungen am Contenido Code müssen kenntlich gemacht und unter der GPL veröffentlicht werden. (.z.B. hier im Forum)
-Ein Haftungsausschluss ist mit deutschem Recht problematisch, da dieser nicht möglich ist. Nur wer nicht Grob-fahrlässig handelt, macht sich nicht strafbar

Ich hab einen sehr guten Artikel mit Querverweisen gefunden, für alle die, die dieses Thema auch interessiert.
http://www.retosphere.de/opensource/Rec ... Source.pdf

Nochmals vielen Dank an alle die geantwortet haben !
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Beitrag von HerrB » Fr 18. Nov 2005, 12:29

Aber GNU GPL haben wir schon verstanden, oder?
Im Sinne von "free speech, not free beer" kann eine Kopiergebühr / Bereitstellungsgebühr erhoben werden.
Nein, für Contenido an sich ist das unzulässig. Wenn man möchte, kann man sich aber von 4fb oder jemandem anderen, ggf. kostenpflichtig, bei der Installation helfen lassen. Das hat aber mit Contenido an sich, nichts zu tun.

Unabhängig von der Gebühr kann aber 4fb als Urheber z.B. einer Veröffentlichung auf der CD-ROM einer (kostenpflichtigen) Zeitung widersprechen. Das kann aber jeder.
-Für die Implementierung (Umsetzung der Layouts, evlt. Anpassung von Modulen die unter der GPL stehen) kann eine Gebühr erhoben werden
Das hat nichts mit Contenido zu tun. Ich kann mir natürlich - ggf. kostenpflichtige - Hilfe für Änderungen suchen.

Wenn mir jemand ein Haus schenkt, kann ich einen Handwerker mit dem Teppich verlegen beauftragen - den ich bezahlen dürfte.
Neu Entwickelte Module stehen im Sinne der GPL nicht im Zusammenhang mit Contenido und unterliegen daher nicht dem Zwang selbst unter der GPL veröffentlicht zu werden.
Ja.
Die Uhrheber- und somit die Verwertungsrechte liegen beim Autor selbst
Jein. Die Urheberrechte immer, bei den Verwertungsrechten würde ich eine Abhängigkeit mit der Form der Veröffentlichung sehen (aber ich bin kein Jurist). Ich kann IMHO nicht Code in einem offentlichen Forum bereitstellen mit "hier mein Modul, viel Spaß" um dann nach Jahren eine Gebühr einfordern.

(Die Erteilung eines Patens, was hier aber nicht möglich wäre, ist auch nur möglich, sofern ich nicht die Details meiner Erfindung bereits breit veröffentlicht habe)
Änderungen am Contenido Code müssen kenntlich gemacht und unter der GPL veröffentlicht werden. (.z.B. hier im Forum)
Na ja, das kenntlich machen wird nicht gefordert. Der geänderte Code muss jedoch veröffentlicht werden und unterliegt wieder der GNU/GPL.

Beispiel: Netgear hat in seinem Router eine Firewall aus einem Open Source-Projekt in modifizierter Form eingesetzt. Sie wurden verklagt und wurden dazu verurteilt, die Bezugsquelle zu nennen und den gesamten Code der Firewall zu veröffentlichen.
Ein Haftungsausschluss ist mit deutschem Recht problematisch, da dieser nicht möglich ist. Nur wer nicht Grob-fahrlässig handelt, macht sich nicht strafbar
Ja, im deutschen Recht wäre es "vorsätzlich und/oder grob fahrlässig".

Wenn ich in einen Porzellanladen mit einem Hammer gehe und eine Vase zerstöre, war ich nicht fahrlässig, noch nicht mal grob...

Off-Topic: Was wenige wissen: Habe ich keine Haftpflichtversicherung und ich werde im Porzellanladen ohnmächtig (ohne, dass ich von einer entsprechenden Erkrankung Kenntnis habe) muss ich für den Schaden nicht zahlen (da weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit besteht). Habe ich eine Haftpflichtversicherung, muss diese zahlen (sie hat die Pflicht, zu haften).

Gruß
HerrB
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Beitrag von aw029 » Fr 18. Nov 2005, 12:47

Aber GNU GPL haben wir schon verstanden ?
Ja, das haben wir. Zum Thema mit dem Freibier:
http://www.gnu.org/philosophy/selling.html

Eine Kopiergebühr ist ausdrücklich erlaubt ! Eine Bereitstellungsgebühr ebenfalls. Deine Kunden zahlen ja schließlich auch für den Webspace auf dem du Contenido "bereitstellst".
Unabhängig von der Gebühr kann aber 4fb als Urheber z.B. einer Veröffentlichung auf der CD-ROM einer (kostenpflichtigen) Zeitung widersprechen. Das kann aber jeder.
Nein, solange die Gebühr die Kosten für die Produktion der Zeitung/CD-Rom darstellt ist das nicht möglich laut GPL.
Ich kann IMHO nicht Code in einem offentlichen Forum bereitstellen mit "hier mein Modul, viel Spaß" um dann nach Jahren eine Gebühr einfordern
Ist ja klar, dass das nicht geht. So war es aber auch nicht gemeint. Wenn ein neues Modul entwickelt wird kann der Autor selbst entscheiden ob und unter welcher Lizenz er das Modul veröffentlichen will.
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timo
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Beitrag von timo » Fr 18. Nov 2005, 13:14

HerrB hat geschrieben:
Im Sinne von "free speech, not free beer" kann eine Kopiergebühr / Bereitstellungsgebühr erhoben werden.
Eigentlich schon. Nur das Produkt "Contenido" darf nicht verkauft werden. Wenn jemand bei einer kostenpflichtigen Downloadseite (weil er sich damit den Traffic finanziert) darf eine angemessene Gebühr verlangt werden, aber NICHT für Contenido, sondern nur für den Download (die Leistung wäre dann nicht das Produkt an sich, sondern nur die "Zustellung").
aw029 hat geschrieben:Ist ja klar, dass das nicht geht. So war es aber auch nicht gemeint. Wenn ein neues Modul entwickelt wird kann der Autor selbst entscheiden ob und unter welcher Lizenz er das Modul veröffentlichen will.
Richtig. Da ein Modul keine Änderung im Kernprodukt Contenido darstellt, hat der Autor die freie Wahl, ähnlich wie mit einem Bild, welches er in einem GPL-Grafikprogramm erstellt.

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Beitrag von aw029 » Fr 18. Nov 2005, 13:56

Danke an alle. Die Antworten waren echt hilfreich. Vielleicht würde es Sinn machen das alles man zusammen zu fassen. Was geht und was nicht geht, bzw. was man darf und was nicht. Ich muss das sowieso machen für die Dipl. Arbeit. Hat an dem Ergebnis jemand interesse ? Wenn ja, würd ich es hier mal posten und man könnte es, nach Begutachtung bzw. Korrektur irgendwo als Information mitaufnehmen.
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Beitrag von timo » Fr 18. Nov 2005, 14:15

Der Hinweis, daß die GPL sehr offen formuliert ist und nicht Details der Produkte regelt, wäre evtl auch in der Diplomarbeit sehr sinnvoll. Die FAQ der GPL ist auch hilfreich: http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html

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Beitrag von aw029 » Fr 18. Nov 2005, 14:17

Qualität ist unbezahlbar. :) Danke Timo.
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Beitrag von HerrB » Fr 18. Nov 2005, 14:43

Unabhängig von der Gebühr kann aber 4fb als Urheber z.B. einer Veröffentlichung auf der CD-ROM einer (kostenpflichtigen) Zeitung widersprechen. Das kann aber jeder.

Nein, solange die Gebühr die Kosten für die Produktion der Zeitung/CD-Rom darstellt ist das nicht möglich laut GPL.
Ich bin da kein Jurist. Aber es gibt m.W. eine Gerichtsentscheidung, dass der Urheber einer Applikation gefragt werden muss, wenn eine Applikation oder Werk von ihm auf CD-ROM z.B. einer Zeitung veröffentlicht wird. Das mag aus der GPL nicht hervorgehen, ergibt sich aber m.W. aus dem deutschen Urheberrecht.

Es gab da mal eine Auseinandersetzung, als die Computer-Zeitungen anfingen, alles mögliche auf CD zu pressen und damit zu werben, was man bei der nächsten Ausgabe alles tolles mitkriegt.

Das ist der Grund, warum etliche Freeware-Tools nicht bei allen Computer-Zeitungs-CDs enthalten sind, obwohl die Zeitungen durch die CD nicht teurer werden.

Das mit dem "GPL verstanden?" war vielleicht ein bisschen flapsig formuliert, tschuldige, mir kam nur ein bisschen viel Geld bei den Conclusios vor...

Eine saubere Zusammenfassung ist eine gute Idee.

Gruß
HerrB
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Beitrag von aw029 » Fr 18. Nov 2005, 14:54

Gerne angenommen. Herr B. Es ist und wahr nicht meine Absicht auszuloten wieviel Geld ich mit was scheffeln kann. Aber in einer Dipl. Arbeit muss eben genau beschrieben werden was geht und was nicht, sie soll schließlich wissenschaftlicher Natur sein.
Persönlich bin ich der Meinung, das jeder durch Open-Source-Software Geld verdienen darf. Jeder profitiert persönlich durch den Meinungsaustausch in den Communitys. Neues Wissen wird generiert und Software wird dadurch immer besser. Ganz nach dem Grundgedanke von Stallmann "help your neighbour".

Es ist daher nicht verwerflich mit OS Geld zu verdienen. Allerdings sollte einem immer bewusst sein auf welchen Beinen der Erfolg steht, bzw. warum man Geld verdient. Nicht die Software verdient das Geld sondern das Wissen um sie. Ohne die Software würde es das Wissen und deshalb auch die vielgeschätzte Kohle nicht geben.

Deshalb sollte jeder, der in irgendeiner Form mit OS Software Geld verdient, von Zeit zu Zeit auch etwas an die Gemeinschaft zurückgegeben. Ratschläge hier im Forum, Eine Spende für das Communio Treffen, what ever.
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Beitrag von Halchteranerin » Fr 18. Nov 2005, 15:00

aw029 hat geschrieben:Deshalb sollte jeder, der in irgendeiner Form mit OS Software Geld verdient, von Zeit zu Zeit auch etwas an die Gemeinschaft zurückgegeben. Ratschläge hier im Forum, Eine Spende für das Communio Treffen, what ever.
Das hast du aber schoen gesagt. Jetzt muessen sich die Leute nur noch daran halten. :wink:

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